Meilensteine
Januar
Anhörung zu Ärzteeinkommen
Das Bundesamt für Gesundheit BAG publizierte im Herbst 2018 eine Studie über die Ärzteeinkommen. Dies, nachdem das Bundesamt für Statistik BFS bereits im April 2018 detaillierte Zahlen zu den Arztpraxen und ambulanten Zentren veröffentlicht hatte. Daraufhin lud die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats SGK-SR sowohl das BAG als auch die FMH zu einer Anhörung ein. Daraus ging hervor, dass der Bund keine neue Erhebung zu den Einkommen der Ärzteschaft plant, sondern auf die jährliche MAS-Vollerhebung setzen wird.
Delegiertenversammlung äussert sich zu Volksinitiativen
An der Delegiertenversammlung wurde die Stimmfreigabe zur SP-Initiative «10% des Haushaltseinkommens für die Krankenkassenprämien sind genug» beschlossen. Hingegen sprach sich die FMH gegen die von der CVP lancierten Initiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» aus, welche die Einführung eines Globalbudgets zum Ziel hat.
Februar
Kampagne «Wir helfen!»
Im Februar startete die FMH die Kampagne «Wir helfen!». Die zentrale Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten ist die Versorgung der Patientinnen und Patienten und die Wahrung des Patientenwohls. In den letzten Jahren ist dieses Ärztebild durch die kostenfokussierte gesundheitspolitische Diskussion in den Hintergrund gedrängt worden. Die Kampagne, für welche die FMH verschiedene Partnerorganisationen und Persönlichkeiten gewinnen konnte, will die Kernaufgabe der Ärztinnen und Ärzte wieder in den Fokus rücken.
Kohärente Datenstrategie ist dringend notwendig
Der Bund sammelt auf verschiedenen Wegen Daten der Krankenversicherten. Dies führt einerseits zu Datenfriedhöfen, andererseits werden die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und Rechtmässigkeit verletzt. Daher ist eine Strategie über die Datenerhebung, -übertragung und -nutzung notwendig. Die FMH befürwortete deshalb in der Vernehmlassung die entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes KVG und des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes KVAG. Die Versicherer sollen dem Bundesamt für Gesundheit BAG nur gruppierte und zusammengefasste Daten der Versicherten weitergeben müssen. Ausnahmen sind nur zu erlauben, wenn diese Daten für die Erfüllung klar definierter Aufgaben nicht genügen.
Die Schweiz hat europaweit das beste Gesundheitswesen
Der Euro Health Consumer Index hält fest, dass die Schweiz 2018 die Niederlande als bestes Gesundheitssystem in Europa auf Rang 1 ablöste. Die Schweiz zeichne sich u.a. bezüglich Zugang zu medizinischen Leistungen und damit durch kurze Wartezeiten aus. Zusammen mit Finnland und Norwegen stehe die Schweiz auch bezüglich der Behandlungsergebnisse an erster Stelle.
März
Noch wenig Frauen in Kaderpositionen
Im «Jahr der Frau» legte die jährlich erscheinende Ärztestatistik den Fokus auf die Ärztinnen in Kaderpositionen. Während in den Alterskategorien ab 40 Jahren die Männer weiterhin in Überzahl sind, lag 2018 der Frauenanteil bei den 30- bis 39-jährigen Ärztinnen und Ärzten bei 59,6 Prozent. Bei der leitenden Ärzteschaft im Spital lag der Frauenanteil bei 24,6 Prozent, auf Chefarztebene bei lediglich 12,4 Prozent, tendenziell zunehmend.
April
Anhörung zum Gegenvorschlag Pflegeinitiative
Nachdem der Bundesrat die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen hatte, erarbeitete die Kommission einen eigenen indirekten Gegenvorschlag für die öffentliche Vernehmlassung. Vor der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK-NR durfte die FMH ihren Standpunkt zum Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative einbringen.
Anhörung zur Neuregelung der Zulassungssteuerung
Nachdem die FMH zur Neuregelung der Zulassungssteuerung bereits von der SGK-NR zur Anhörung eingeladen worden war, konnte die FMH zusammen mit dem VSAO den Standpunkt der Leistungserbringer auch vor der ständerätlichen Kommission vertreten. Einmal mehr wies die Ärzteschaft auf die Notwendigkeit von Qualitätskriterien und die Nachteile von Höchstzahlen hin. Der Ständerat verbesserte die Vorlage daraufhin in entscheidenden Punkten und verankerte beide von der FMH seit Jahren geforderten Qualitätskriterien.
Mai
Ärztekammer verabschiedet Tarifstruktur einstimmig
Der Revisionsbedarf des ambulanten Tarifs TARMED ist unbestritten. Nach jahrelangen Verhandlungen mit den Tarifpartnern curafutura und MTK gelang der Durchbruch. Die Ärzteschaft setzte an der Ärztekammer mit der einstimmigen Annahme der mit den Tarifpartnern verhandelten ambulanten Tarifstruktur ein starkes Zeichen. Damit ebnete die FMH den Weg zur Einreichung der neuen Tarifstruktur TARDOC beim Bundesrat.
Juni
In 45 Prozent der Fälle stellen Gutachten eine Sorgfaltspflichtverletzung fest
Der Jahresbericht 2018 der Gutachterstelle legt offen, dass die im Jahre 2018 erstellten Gutachten in 14 von 31 Fällen eine Sorgfaltspflichtverletzung feststellten.
Parlament beschliesst neuen Qualitätsartikel
Mit dem Beschluss des Bundesparlaments wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Qualität der medizinischen Leistungen präzisiert. Neu wird der Bundesrat eine eidgenössische Qualitätskommission einsetzen, welche Kantone, Leistungserbringer und Versicherer betreffend die Qualitätsentwicklung beraten soll. Die Verbände der Leistungserbringer und Versicherer haben in Zukunft nationale Qualitätsverträge abzuschliessen, welche u.a. Qualitätsmessungen und -entwicklungen beinhalten. Halten sich die Ärztinnen und Ärzte nicht an diese vertraglichen Regelungen, drohen ihnen Sanktionen.
Juli
TARDOC beim Bundesrat eingereicht
TARDOC soll den 2004 eingeführten TARMED als neue ambulante Tarifstruktur ablösen. Nach über dreieinhalbjähriger Arbeit und langen Verhandlungen reichten die Tarifpartner FMH und curafutura den gemeinsamen Tarifvorschlag am 12. Juli 2019 beim Bundesrat zur Genehmigung ein.
August
Indirekter Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative
Die FMH begrüsste in ihrer Vernehmlassungsantwort die Schaffung eigenverantwortlicher Handlungsbereiche zur Einsparung unnötiger Kosten und die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung der Pflegeberufe zur Deckung des wachsenden Bedarfs an in der Pflege tätigen Personen. Klare Kompetenzregelungen, klare Kompetenzzuweisungen und klare Kompetenzabgrenzungen zwischen den Ärzten und den Pflegefachpersonen sind allerdings notwendig.
September
Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» eingereicht
Die von der FMH unterstützte und mitgetragene Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» konnte mit 110'000 gültigen Unterschriften eingereicht werden. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor Werbung zu schützen, die sie dazu animiert, schädliche und abhängig machende nikotinhaltige Produkte zu konsumieren. Die Reduktion des Konsums nikotinhaltiger Produkte wäre zudem ein relevanter Beitrag zur Kostenreduktion im Gesundheitswesen.
Anwendung von Cannabis als Arzneimittel mittels direkter Verordnung
Die FMH begrüsste in der Vernehmlassung die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes mit dem Ziel, das Heil- und Palliativpotenzial von Cannabis als Arzneimittel zu erschliessen. Neu sollen Ärztinnen und Ärzte die Anwendung von Cannabis als Arzneimittel direkt verordnen können, wodurch die prohibitiv wirkende Bewilligungsbürokratie entfallen sollte. Viele Ärztinnen und Ärzte verzichten heute auf den Einsatz von Cannabis als Arzneimittel, obschon die schmerzlindernde Wirkung gerade für chronisch kranke Patientinnen und Patienten erwiesen ist.
Prämien steigen 2020 um lediglich 0,2 Prozent
Die vom Bundesamt für Gesundheit BAG publizierten Zahlen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung zeigen, dass die Nettoleistungen pro Prämienzahler im Jahre 2017 nur um 2 Prozent zunahmen und im Jahre 2018 sogar stagnierten. Die Erhöhung der mittleren Prämie in den Jahren 2017 und 2018 um 4,7 Prozent bzw. 3,6 Prozent legt nahe, dass die Prämien für die Jahre 2017 und 2018 zu hoch festgesetzt wurden. Folgerichtig hat der Bundesrat beschlossen, die Krankenkassenprämien für das Jahr 2020 um lediglich 0,2 Prozent anzuheben.
Nationalrat beschliesst Einführung der einheitlichen Finanzierung
10 Jahre nach Einreichung des entsprechenden Vorstosses im Parlament beschloss der Nationalrat die Reform «Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen». Diese ist dringend notwendig, um die Gesundheitskosten ohne Einbussen bei der Versorgungsqualität zu dämpfen, bestehende Fehlanreize zu beseitigen und die integrierte Versorgung zu stärken. Als Nächstes muss der Ständerat darüber entscheiden.
Oktober
FMH lehnt bei der psychologischen Psychotherapie den Wechsel zum Anordnungsmodell ab
Der Bundesrat plant, dass alle zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten auf ärztliche Anordnung hin psychotherapeutische Leistungen selbständig und auf eigene Rechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen können. Die FMH lehnte diesen Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell in ihrer Vernehmlassungsantwort ab. Insbesondere wies die FMH auf die Patientensicherheit, die Gewährleistung des geschuldeten Behandlungsstandards und die haftpflichtrechtlichen Konsequenzen im Einzelfall hin.
November
MAS 2017 legt offen: Das Betriebsergebnis einer Einzelpraxis liegt bei 154'000 Franken
Die MAS-Erhebung 2017 des Bundesamts für Statistik BFS erhärtet die Ergebnisse zu den Finanzdaten aus der MAS-Erhebung 2015. So lag das Betriebsergebnis für eine Einzelpraxis bei 154'000 Franken. Mit einer Teilnahmequote von 82 Prozent schafften Arztpraxen und ambulante Zentren freiwillig Datentransparenz. Die Erhebung zeigt weiter, dass rund 40 Prozent der praxisambulant tätigen Ärzteschaft in der Grundversorgung aktiv ist. Bei den jungen Ärztinnen und Ärzten liegt der Anteil der Grundversorger deutlich höher.
Dezember
FMH begrüsst die Änderung des Transplantationsgesetzes
Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses an einer erhöhten Verfügbarkeit von Spendenorganen begrüsst die FMH in der Vernehmlassung den Wechsel von der erweiterten Zustimmungslösung zur erweiterten Widerspruchslösung und unterstützt in diesem Punkt auch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten».
Die Schweiz im internationalen Vergleich auf Rang 1
Bei der internationalen Studie der Stiftung Commonwealth Fund beurteilten 92,7 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte der medizinischen Grundversorgung die Leistungen des Schweizer Gesundheitssystems als gut oder sehr gut. Damit erzielte die Schweiz in diesem Aspekt das beste Ergebnis. Insbesondere wurden die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit den Spezialärzten sowie der Zugang zu medizinischen Leistungen positiv beurteilt.