Politik

Die FMH war 2019 in verschiedenen politischen Themen aktiv, aber schwergewichtig bei der Diskussion um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen sowie bei der Neuregelung der Zulassungssteuerung – und dies mit Erfolg. Jürg Schlup, Präsident der FMH, nimmt im Folgenden zu fünf Stichworten Stellung, die im Jahr 2019 die gesundheitspolitische Diskussion geprägt haben.

Zulassungssteuerung

Die FMH hat sich bereits in der Vernehmlassung 2017 dafür eingesetzt, dass künftig Qualitätskriterien erfüllt sein müssen, um in der Schweiz eine Zulassung zur Ausübung des Arztberufs zu erhalten. So forderte die FMH, dass die Ärztinnen und Ärzte vor einer Zulassung

  • erstens mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet gearbeitet haben müssen und
  • zweitens nachweisen müssen, dass sie die Sprache der Tätigkeitsregion sprechen können.

Während des Berichtsjahres 2019 verbesserte das eidg. Parlament diese Zulassungsvorlage deutlich im Sinne der FMH. Insbesondere wurden die von der FMH vorgeschlagenen beiden Qualitätskriterien übernommen, die Lockerung des Vertragszwangs wurde gestrichen und die verbindliche Klausel über die Einführung von Höchstzahlen abgeschwächt. Wenn dies alles in der Schlussabstimmung nun von beiden Räten bestätigt wird, haben wir sehr viel erreichen können.

Tarifrevision

Die Ablehnung des ersten Tarmed-Revisionsvorschlags 2016 durch unsere Mitglieder in einer Urabstimmung hat die Ärzteschaft politisch stark geschwächt. Darum war es sehr wichtig, dass die Ärzteschaft seither mehrfach bewiesen hat, dass sie zusammenhält, dass sie den partnerschaftlichen Weg bei einer Tarifrevision für den Königsweg hält und dass sie eine Tarifrevision vorlegen kann.

Nach über dreieinhalbjähriger Arbeit und harten Verhandlungsrunden haben curafutura und die FMH am 12. Juli 2019 die revidierte ambulante Tarifstruktur TARDOC beim Bundesrat eingereicht. Das Ziel war, dass der Bundesrat den Tarif genehmigt und per 1. Januar 2021 einführt. Der Bundesrat stellt sich aber Ende 2019 auf den Standpunkt, dass er den revidierten ambulanten Arzttarif TARDOC aus formalen Gründen zurzeit nicht genehmigen kann. Immerhin wird er TARDOC prüfen und uns seinen Prüfbericht mitteilen.

Prämien

Immer Mitte Jahr werden die Zahlen zu den Gesundheitskosten publiziert. Diese Statistiken vom Bundesamt für Gesundheit zeigten, dass die Nettoleistungen pro Versicherten im Jahr 2017 um nur 2 Prozent zunahmen und im Jahr 2018 sogar stagnierten. Erhöht wurden die Prämien für das Jahr 2017 aber um 4,7 Prozent bzw. für das Jahr 2018 um 3,6 Prozent. Die Prämien wurden in den Jahren 2017 und 2018 also deutlich zu hoch festgesetzt.

Für uns war darum klar, dass bei der Prämiengenehmigung im Herbst 2019 durch das Bundesamt für Gesundheit für das Jahr 2020 eine Korrektur erfolgen muss: Tatsächlich kommunizierte das BAG im September 2019 denn auch für das Jahr 2020 eine bescheidene Prämienerhöhung. Die mittlere Prämie 2020 steigt lediglich um 0,2 Prozent.

Kostendämpfung

Im Herbst 2017 schlug eine vom Eidgenössischen Departement des Innern eingesetzte Expertengruppe 38 Massnahmen zur Kostendämpfung vor. Darunter verbindliche Zielvorgaben für das Kostenwachstum. So soll ab 2021 der jährliche Kostenzuwachs bei 3,3 Prozent und ab 2026 bei 2,7 Prozent liegen.

Es lohnt sich, einen Blick in die Entwicklung der Leistungskosten seit Einführung der obligatorischen Krankenversicherung 1996 zu werfen. Leistungskosten sind die Prämienfinanzierten OKP Leistungen ohne Rückstellungen, ohne Reserven und ohne Kassenverwaltung: In den ersten zehn Jahren von 1997−2007 betrug der jährliche Anstieg der Leistungskosten 4,6 Prozent. Für die Jahre 2008−2018 weisen die offiziellen Statistiken des Bundesamtes für Gesundheit BAG einen jährlichen Zuwachs der Leistungskosten von noch 2,7 Prozent aus. Die vom Bundesrat angestrebten Kostenziele für die Jahre ab 2021 sind bereits über die letzten zehn Jahre erfüllt worden.

Trotzdem verabschiedete der Bundesrat im August 2019 das erste Massnahmenpaket zur Kostendämpfung. Praxiserfahrungen aus Deutschland mit degressiven Tarifen – wie sie im Kostendämpfungspaket des Bundesrates vorgesehen sind – zeigen, dass sich dadurch die Patientenversorgung verschlechtert und Wartezeiten zunehmen.

Ärzteeinkommen

Wegen der Kontroverse zwischen dem Bundesamt für Gesundheit BAG und der FMH zur skandalisierenden Kommunikation des BAG zu den Ärzteeinkommen, führte die ständerätliche Gesundheitskommission anfangs 2019 eine Anhörung zum Thema Ärzteeinkommen durch und lud dazu das BAG und die FMH ein. Aufgrund dieser Anhörung wird das BAG nun keine neue Erhebung zu den Einkommen der Ärzteschaft mehr planen. Künftig soll bei Aussagen zu den Ärzteeinkommen auf die jährliche MAS-Erhebung des Bundesamtes für Statistik BFS abgestützt werden.

Im Oktober 2019 publizierte die FMH zusammen mit der ZHAW die revidierte Stundenlohnstudie: Diese basiert auf Zahlen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung. Die Arbeitseinkommen beinhalten das gesamte jährliche Einkommen. Diese Stundenlohnstudie zeigt, dass Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz einen mittleren Brutto-Stundenlohn von 68 Franken erzielen und damit vergleichbar sind mit anderen akademischen Berufen. Ärzte erreichen im Durchschnitt einen etwas tieferen Stundenlohn als Anwälte oder Zahnärzte. Die Ergebnisse dieser Stundenlohnstudie 2019 sind vergleichbar mit derjenigen von 2018.

Im November 2019 publizierte das Bundesamt für Statistik wiederum detaillierte Zahlen zu den Arztpraxen und ambulanten Zentren. Dieser Bericht wies für über 10’000 erfasste praktizierende Ärztinnen und Ärzte ein Medianeinkommen von 154'000 Franken aus. Diese Resultate der MAS-Erhebung bestätigten die vor zwei Jahren publizierten MAS-Resultate.

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