Umbruch in der stationären Versorgung
Mit der Neuregelung der Spitalfinanzierung im Jahr 2009 verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, das Kostenwachstum im stationären Spitalbereich einzudämmen. Seit 2012 wird die Reform schrittweise umgesetzt. Zu nennen ist beispielsweise die Einführung des Fallpauschalensystems SwissDRG zur Vergütung der stationären Leistungen in der Akutsomatik. Das Bundesamt für Gesundheit hat 2019 eine Evaluation zu den Wirkungen der neuen Spitalfinanzierung veröffentlicht. Im folgenden Newsbeitrag erläutern Dr. med. Jürg Unger-Köppel, Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, und Beatrix Meyer, Leiterin Abteilung Stationäre Versorgung und Tarife, wie sie die Umsetzung beurteilen und welche Lehren daraus für die weiteren Schritte gezogen werden können.