Geschäftsbericht 2019
Jahresrechnung

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Lagebericht

Gesundheitspolitische Lage

Am 21. Juni 2019 haben die eidgenössischen Räte die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit verabschiedet. Die einzusetzende ausserparlamentarische Eidgenössische Qualitätskommission unterstützt den Bundesrat bei der Förderung der Qualität in der medizinischen Leistungserbringung. In der Qualitätskommission sollen die Kantone, die Leistungserbringer, die Versicherer, die Versicherten, die Patientenorganisationen sowie Fachleute angemessen vertreten sein. Die FMH begrüsste die gesetzliche Verankerung der Qualität im Krankenversicherungsgesetz. Und sie signalisierte dem Bundesamt für Gesundheit BAG, dass sie sich in der neu zu schaffenden Qualitätskommission einbringen und sich so aktiv für praktikable Lösungen zur Qualitätssicherung engagieren will. 

Im Mai 2019 begann die ständerätliche Gesundheitskommission mit der Beratung der Zulassungsvorlage. Sie nahm im Verlauf der Beratung in der ersten und zweiten Lesung erhebliche Korrekturen im Sinne der FMH vor. Neben der Aufnahme von zwei Qualitätskriterien für die Zulassung wurde auf die Lockerung des Vertragszwangs verzichtet. Die Klausel über die Höchstzahlen wurde abgeschwächt und die Ausnahmeregelung für die Sprachprüfung erschien als akzeptabel. Ausgenommen sein sollen jene Ärztinnen und Ärzte, welche über eine eidgenössisch anerkannte kantonale Maturität verfügen. Diese Maturität soll dann von der Sprachprüfung entbinden, wenn die Sprache der Tätigkeitsregion Gegenstand der bestandenen Maturitätsprüfung des Leistungserbringers ist.

Am 21. August 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes KVG betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1 verabschiedet. Das Paket umfasst insgesamt neun Massnahmen mit Anpassungen im KVG sowie analoge Massnahmen in den anderen Sozialversicherungszweigen. Der Gesetzesentwurf schlägt Massnahmen der Tarifpartner zur Steuerung der Kosten vor, ein Instrument, das sich wie die Zielvorgabe und das Globalbudget negativ auf die Versorgung der Patienten auswirken kann. Teil des Kostendämpfungspakets 1 sind weitere Tarifmassnahmen sowie ein Experimentierartikel und ein Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel.

Mitarbeitende

Per 31. Dezember 2019 betrug der Personalbestand einschliesslich Mitglieder des FMH-Zentralvorstandes und Präsidium des SIWF 120 Personen und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 11 Personen erhöht. Bei der FMH waren 92 Personen und beim SIWF 28 Personen beschäftigt. Die Anzahl der Mitarbeitenden entsprach einem Vollzeitäquivalent von 93,6, wobei 71,1 der FMH und 22,5 dem SIWF zugeteilt waren. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der Wert um 7,0 Vollzeitäquivalente.

Das Durchschnittsalter (47 Jahre) sowie die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit (7 Jahre) hat sich nicht verändert.

Die Geschlechterverteilung innerhalb der FMH bleibt trotz Bemühungen, männliche Kollegen einzustellen, konstant gegenüber dem Vorjahr und zeigt weiterhin eine Mehrheit der Frauen mit 66 Prozent.

Durchführung Risikobeurteilung

Das Risikomanagement der FMH umfasst das Risikomanagement-System und den Risikomanagement-Prozess. Die Risiken der finanziellen Berichterstattung werden im Internen Kontrollsystem erfasst und durch jeweilige Kontrollen mitigiert.

Risikomanagement-System

Für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Risikomanagement-Systems und -Prozesses ist der Leiter Finanzen und Verwaltung zuständig, welcher die systematische Erhebung bzw. Aktualisierung der Risiken und Massnahmen sowie die Anpassung von Grundsätzen und Instrumenten des Risikomanagements sicherstellt. Eine systematische Erhebung und Aktualisierung der Risiken erfolgt einmal pro Jahr.

Risikomanagement-Prozess

Die Risikoeigner haben die Risiken (politisch-strategische, operationelle und finanzielle Risiken) systematisch erhoben und anhand von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass bewertet. Bestehende und geplante Massnahmen zur Bewältigung der entsprechenden Risiken wurden in die Bewertung einbezogen.

Berichterstattung der Top-Risiken

Der Zentralvorstand hat die Top-Risiken überprüft, bewertet, auf der Risikolandkarte verortet und die Massnahmen für deren Minderung beschlossen.

Internes Kontrollsystem

Es besteht ein Internes Kontrollsystem, welches die wirtschaftlich wesentlichen Prozesse mit Einfluss auf die Jahresrechnung beinhaltet. Auf Unternehmens-, Prozess- und ICT-Ebene bestehen Definitionen und Dokumentationen der relevanten Prozesse. Die Existenz des Internen Kontrollsystems wird durch die externe Revisionsstelle im Rahmen der ordentlichen Revision geprüft und bestätigt.

Mitglieder

Die Anzahl der Mitglieder nahm im Jahr 2019 weiter zu und hat per 31. Dezember 2019 ein Total von 42ʼ703 Ärztinnen und Ärzten erreicht. 2019 sind 1171 Neumitglieder beigetreten. Die FMH-Mitglieder können ihre Daten selber über den Mitgliederzugang myFMH verwalten. Angaben zu fachlichen Qualifikationen, Sprachkenntnissen wie auch Berufsadressen werden auf dem beliebten Ärzteindex www.doctorfmh.ch publiziert und können von Ämtern, Spitälern, Versicherungen sowie der Öffentlichkeit konsultiert werden.

Entwicklungstätigkeit

Moderne Infrastruktur für die Mitarbeitenden

Die Planungen für die Grundsanierung der Liegenschaft an der Elfenstrasse sind weit fortgeschritten. Der heute 45-jährige Geschäftssitz der FMH wird in den nächsten zwei Jahren einer Gesamtsanierung unterzogen, dem neuesten Stand der Technik angepasst und auf moderne, zukunftsfähige Arbeitsformen ausgerichtet. Die Baukommission trifft sich monatlich und steuert im Auftrag des Zentralvorstandes den Planungsprozess zusammen mit einem Bautreuhänder. Die Mitarbeitenden werden laufend über das Projekt informiert und sind in den Prozess der Neugestaltung des Arbeitsraumes aktiv involviert. Die Planungen für den Umzug an den Ersatzstandort an der Nussbaumstrasse laufen. Mitte Juni wird mit der Sanierung an der Elfenstrasse begonnen.

Wie die Bausubstanz der FMH wird auch die ICT-Infrastruktur laufend aktualisiert und regelmässig erneuert.

Aussergewöhnliche Ereignisse

Neue Bestimmungen im Heilmittelgesetz

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 neue Bestimmungen zum Heilmittelgesetz HMG verabschiedet. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden geldwerte Vorteile untersagt, wenn sie die Wahl der Behandlung beeinflussen können. Ausserdem müssen Preisrabatte und Rückvergütungen beim Heilmitteleinkauf künftig gegenüber den Behörden transparent gemacht werden. Die für den Alltag der Ärzteschaft wichtigen neuen Bestimmungen im Heilmittelgesetz und in der Verordnung über die Integrität und Transparenz VITH traten auf den 1. Januar 2020 in Kraft und führten zu Verunsicherung bei den Mitgliedern und dadurch im Laufe des Berichtsjahrs zu zahlreichen Anfragen beim Rechtsdienst.

Einreichung ambulanter Tarif

Nach über dreieinhalbjähriger Arbeit wurde am 12. Juli 2019 die neue ambulante Tarifstruktur TARDOC der gemeinsamen Tariforganisation ats-tms AG beim Bundesrat eingereicht. Die Tarifpartner FMH und curafutura haben TARDOC dem Bundesrat zur Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. Januar 2021 eingereicht. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass er den TARDOC aus formalen Gründen nicht genehmigen kann.

Verzicht auf eine Wiederkandidatur

An der Ärztekammer am 31. Oktober 2019 in Biel gab der amtierende FMH-Präsident Jürg Schlup bekannt, dass er im Mai 2020 für eine weitere Amtsperiode nicht zur Verfügung stehen werde. Er begründete seinen Entscheid damit, dass ein grosser Berufsverband in einem dynamischen Umfeld nach acht Jahren einen neuen Kopf brauche und dass deswegen acht Jahre als oberster Arzt der Schweiz genug seien.

Aussichten

Gesamterneuerungswahlen

An der Ärztekammer vom 28./29. Oktober 2020 finden die Gesamterneuerungswahlen aller Organe der FMH für die Legislatur 2020–2024 statt. Von besonderem Interesse dürfte sein, wer die FMH in den kommenden vier Jahren präsidieren wird. Entscheiden werden dies die 200 Ärztekammer-Delegierten der kantonalen Ärztegesellschaften, der medizinischen Fachgesellschaften, des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO und des Vereins der Leitenden Spitalärzte der Schweiz VLSS.

Zulassungssteuerung

Das Parlament wird die Zulassungssteuerung für Leistungserbringer voraussichtlich in der Frühjahrssession 2020 zu Ende beraten. Die grösste noch bestehende Differenz zwischen den beiden Räten betrifft die Verknüpfung des Zulassungsgesetzes mit der Vorlage zur Einführung einer einheitlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen.

Kostendämpfungspakete

Im Verlauf des Frühjahrs 2020 werden die parlamentarischen Beratungen zum Kostendämpfungspaket 1 im Nationalrat gestartet. Ebenfalls im Frühjahr 2020 wird die Vernehmlassung des Bundesrats zum Kostendämpfungspaket 2 eröffnet. Das zweite Paket wird voraussichtlich eine Zielvorgabe für den Kostenanstieg der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP beinhalten und voraussichtlich auch weitere Massnahmen im Arzneimittelbereich umfassen.

Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF

Für den Bereich Weiter- und Fortbildung verfügt die FMH mit dem SIWF über ein federführendes Organ, das seine Aufgaben selbstständig wahrnimmt und einzig über Gebühren finanziert wird. Die Weiterbildungsgänge des SIWF sind vom Eidgenössischen Departement des Innern EDI akkreditiert. Die letzte Akkreditierung hat nach dreijähriger Vorbereitung im Jahr 2018 stattgefunden und gilt bis 2025. Die Weiterbildung in der Schweiz wird von den beteiligten Experten im Vergleich zum internationalen Umfeld als sehr gut eingestuft. Das Risiko, das Mandat des Bundes zu verlieren, ist dementsprechend gering (bzw. erst wieder in sieben Jahren möglich). In sechs Fachgebieten hat das EDI Auflagen verfügt, welche das SIWF mit den betroffenen Fachgesellschaften bis Ende 2019 erfüllt hat. Die definitive Akkreditierung wird im ersten Quartal 2020 erwartet.

Alle grossen IT-Projekte dienen dem Ziel, die Administration für die Dokumentation der Weiterbildung, für die Titelerteilung und für die Anerkennung der Weiterbildungsstätten effizienter zu gestalten. Im Zentrum steht dabei das Projekt «e-Logbuch 2.0», das bis Mitte 2020 abgeschlossen werden sollte. Das Projekt ist auf Kurs. Die budgetierten Kosten werden voraussichtlich eingehalten. Auch im Bereich Fortbildung ist eine zentrale e-Plattform geplant, auf der u.a. alle angebotenen Veranstaltungen abrufbar sein werden. Das Plenum des SIWF hat das Projekt im November 2019 gutgeheissen und die entsprechende Finanzierung genehmigt.

Das SIWF verfügt insgesamt über ein Budget von rund 8 Millionen Franken und erhält keine Mitgliederbeiträge seitens der FMH. Das SIWF publiziert einen separaten Geschäftsbericht.

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