Revision ambulanter Tarif
Endlich! Nicht nur den vielen engagierten Arbeitsgruppenmitgliedern, Mitarbeitenden und Entscheidungsträgern, sondern auch den Politikerinnen und Politikern dürfte dieser Ausspruch an Erleichterung entfahren sein. Fast niemand mehr traute den Tarifpartnern zu, was sie im Jahr 2019 geschafft haben: Der von den beteiligten Tarifpartnern während mehrerer Jahre zäh verhandelte neue ambulante Arzttarif TARDOC wurde im Juli 2019 beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Doch was ist eigentlich TARDOC? Urs Stoffel, Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, und Patrick Müller, Leiter Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife, erklären.
QUALAB
Mit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Jahr 1994 wurde die Einhaltung von Qualitätsvorgaben zwingend. So trat dannzumal ein Qualitätsvertrag mit entsprechenden Qualitätssicherungsmassnahmen auch für das medizinische Labor in Kraft. Zur Umsetzung dieser Massnahmen wurde die Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor (QUALAB) eingesetzt.
Die QUALAB ist eine einfache Gesellschaft und hat demnach keine Rechtsfähigkeit. Wie soll die QUALAB gegenüber Laboratorien Sanktionen anordnen können, welche die Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle versäumen?
Während der letzten drei Jahre setzte sich der QUALAB-Vorstand deshalb mit der Rechtslage auseinander. Neu soll die QUALAB auf die Rechtsgrundlage eines Vereins gestellt werden, was Anpassungen – insbesondere in den Bereichen Finanzierung, Stimmengewichtung sowie Kontrolle der Erfüllung und Folgen der Nichterfüllung von Qualitätsanforderungen – notwendig macht.
Noch im Herbst 2019 startete diesbezüglich eine Vernehmlassung bei den Vertragspartnern. Nicht zuletzt die Auswertung dieser Vernehmlassung wird zeigen, wie es betreffend Rechtsformänderung im Jahr 2020 weitergehen wird.